Artenschutz und BUGA-Planungen

25.09.2015

Die im Umweltforum zusammengeschlossenen Umwelt-, Naturschutz- und Verkehrsverbände erklären zum faunistischen Gutachten über das BUGA- und Spinelli-Gelände:

Für die geplante Bundesgartenschau 2023 hat die Stadt Mannheim ein Gutachten zu Vorkommen von seltenen und geschützten Tierarten auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Kaserne und dem geplanten BUGA-Gelände anfertigen lassen. Dabei wurden mindestens 62 bestandsbedrohte Tierarten gefunden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die durch eine Umwandlung des Areals und eine eventuelle Verlegung der Straße »Am Aubuckel« entstehenden Probleme für den Artenschutz durch die Umsiedelung einzelner Arten lösbar seien.

Wir halten dem entgegen: Bei einer Straßenverlegung würde mehr Habitat zerstört als geschaffen, auch durch den Verbrauch von Flächen mit »sehr hoher« und »hoher« naturschutzrechtlicher Bedeutung (Begriffe, die im Gutachten erläutert und verwendet werden).

Etwa zwei Drittel des Spinelli-Areals werden als Gebiete mit »hervorragender Bedeutung« (die Höchstnote) klassifiziert, nämlich alles außer dem Nordwestteil und den Gebäuden. Dort findet man nicht nur drei Haubenlerchenpaare (diese Art ist mit wahrscheinlich weniger als 50 Brutpaaren in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht), sondern eine Fülle von Wildbienenarten (gesamt 121, davon 42 bedroht), die als Zeigerspezies für ein diverses, in diesem Fall Sandrasen-Habitat, gelten.

Die Rechtfertigung der Straßenverlegung als Schluss aus dem Gutachten können wir nicht nachvollziehen. Die Schlussfolgerung aus dem Gutachten kann aus unserer Sicht nur lauten, dass die faunistischen Vorkommen erhalten und gefördert werden müssen. Dazu müssten die entsprechenden Gebietsteile von Überbauung freigehalten und ihr Zustand wie auch die Art des Bewuchses durch entsprechende Mahd oder Beweidung erhalten werden.

Im Hinblick auf die Präsentation der Siegerentwürfe für die Gestaltung des Grünzuges Nord-Ost am kommenden Mittwoch war es fahrlässig, die Grünraumplanung unter der Maßgabe „Wegfall der Straße am Aubuckel“ in Auftrag zu geben. Wie es aussieht, werden beide Siegerentwürfe aus ökologischen wie politischen Gründe nicht umsetzbar sein. Die Realisierung des Grünzuges Nord-Ost hätte damit einen vermeidbaren Rückschlag erlitten.