Überlebensfähig
oder bald ausgerottet –
die letzten Feldhamster in Baden-Württemberg
Am 9. Mai 2003 luden das Umweltforum und die
Abendakademie zum Mannheimer Naturschutztag ein.
„Artenschutz im Bösfeld oder Wozu brauchen
wir Feldhamster?“ lautete das Thema. Die
vom Aussterben bedrohten Feldhamster fanden auf
den Äckern zwischen Neuhermsheim und Hochstätt
eins ihrer letzten Rückzugsgebiete in Deutschland.
Nun sollen sie noch weiter weichen – und
zwar der geplanten Sportarena und dem Ausbau des
Messegeländes. Fünf Fachleute aus der
Region stellten am Naturschutztag ihre Erkenntnisse
zum Hamsterschutz dar.
„Gerade dann, wenn
Naturschutz wichtig wird, um Arten und Biotope
gegen Bauinteressen zu verteidigen, gerade dann
wird er umgangen und nur nachträglich als
Reparaturmittel eingesetzt. Wird Naturschutz so
nicht zum Etikettenschwindel?“ leitete Moderator
Oliver Decken vom Umweltforum die öffentliche
Tagung im Stadthaus ein.
Thomas Hoffmann vom
Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte
mit seinem Vortrag diese Einschätzung. Der
Leiter der höheren Naturschutzbehörde
berichtete, dass die Verbote des Naturschutzgesetzes
nicht gelten, wenn ein Bebauungsplan vorliegt.
Geschützte Arten dürfen zwar weder getötet
noch gefangen noch ihre Wohnstätten zerstört
werden. Feldhamster gehören nach einer europaweiten
Richtlinie sogar zu den streng geschützten
Arten. „Trotzdem gibt es Maschen im Schutznetz“,
teilte Hoffmann mit. „Ein Bebauungsplan
ist dann rechtskräftig, wenn eine so genannte
Befreiungslage vorliegt.“ Das sei beim Mannheimer
Bösfeld der Fall gewesen: „Nach Abwägung
aller Argumente kam unsere Behörde zu dem
Schluss, den Bau der Sportarena zu genehmigen.“
Hoffmann stützte sich bei dieser Entscheidung
auf mehrere Gründe: Die Stadt Mannheim habe
sieben Standorte sorgfältig geprüft,
und das Bösfeld habe sich als beste Möglichkeit
herausgestellt. Der bauliche Eingriff sei auf
die kleinstmögliche Fläche minimiert
worden. Für die Hamster sei ein Schutzkonzept
erarbeitet worden, und sie erhielten Ausgleichsfelder
für den Verlust ihres Lebensraumes.
Schon lange in
der Pflicht, Hamster zu schützen
Hoffmanns Argumentation
konnte sich Alfons Buchtela vom Bund für
Umwelt und Naturschutz (BUND) ganz und gar nicht
anschließen. „Es gibt hier in der
Region 28 Bauprojekte, die den Feldhamster bedrohen“,
gab er zu bedenken. „Wann hören wir
endlich auf mit diesen Eingriffen?“ Die
europaweite Schutzrichtlinie besteht schon seit
über zehn Jahren, so Buchtela – Zeit
genug für die Landesregierung, um die Lebensräume
des Feldhamsters zu untersuchen und Schutzmaßnahmen
einzuleiten. Weil jedoch nichts dergleichen geschehen
war, reichte der BUND-Regionalverband Unterer
Neckar eine Beschwerde bei der Kommission der
Europäischen Gemeinschaft in Brüssel
ein. Buchtela forderte eine Gesamtkartierung der
Hamster für die Region. „Nur dann können
wir auch eine Gesamtlösung finden.“
„Auch ich sehe die Summationswirkung der
vielen Baugebiete kritisch“, gab Thomas
Hoffmann zu. „Allerdings stecken die Denkansätze
in diese Richtung noch in den Kinderschuhen.“
Das jetzige Schutzkonzept
der Stadt Mannheim bezieht sich nur auf einen
Ausgleich für das Gebiet Bösfeld-Mühlfeld.
Dennoch ist Dr. Ulrich Weinhold, der das Konzept
mitentwickelt hat, überzeugt, dass „die
Perspektiven für den Erhalt des Feldhamsters
noch nie so günstig waren wie jetzt.“
Der Biologe und Gründer des Instituts für
Faunistik in Heiligkreuzsteinach kartierte die
Hamsterbaue im Auftrag der Stadt und beobachtete
die seit Jahren rückläufigen Bestände.
Weinhold sieht die Ursachen in der massiven Hamsterverfolgung
seit Jahrzehnten, aber auch in der intensiven
Landwirtschaft. Seine Schutzmaßnahmen sehen
es vor, Ausgleichsflächen mit Luzerne und
eine extensive Getreidewirtschaft zu schaffen,
bei der Erntereste noch einige Zeit auf dem Feld
stehen bleiben.
Weinhold wertet die Bösfeld-Bebauung als
Chance: „Ohne die Bauplanung hätte
es gar keine Erfassung der Hamsterbaue gegeben.
Sie hätten unbemerkt aussterben können.
Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem endlich auch
Agrarflächen in die Naturschutzgesetze eingehen
können.“
Landwirte für
Naturschutz begeistern
Dass Landwirtschaft und
Artenschutz auch ohne gesetzlichen Druck miteinander
vereinbar sind, darüber informierte der Mannheimer
Landwirt Karl-Martin Bühler. „Ich mache
Ablenkungsfütterungen und pflanze Kleegras
auf nicht genutzten Flächen“, erzählte
er. Der engagierte Artenschützer gab zu,
früher die Hamster auch verfolgt zu haben.
„Doch ich habe dazugelernt.“ In der
Zwischenzeit beschäftigte sich Bühler
so intensiv mit den biologischen Zusammenhängen,
dass er zwei Arbeiten zum Hamsterschutz in der
Landwirtschaft verfasste: Die erste namens „Harry
Hamster“ war als Artenhilfsprogramm für
die Stadt gedacht. Weil keine Reaktion darauf
erfolgte, schrieb er ein zweites Werk: „Harry
Hamster wurde doch verjagt.“ Die derzeitige
Stadtplanung sieht Bühler als Bedrohung für
die Natur. Er beklagt, dass die Landwirte meist
als Gegner des Naturschutzes dargestellt würden.
„Dabei kann Naturschutz nur zusammen mit
den Betroffenen funktionieren.“
In Rheinland-Pfalz werden diese Wege bereits beschritten,
wie Holger Hellwig berichtete. Der Landschaftspflegeverband
Rheinhessen-Nahe erarbeitete das so genannte „Hamsterhofmodell“,
mit dem Landwirte für den Hamsterschutz finanziell
unterstützt werden. Zunächst müssen
die Bauern Hamsterbaue auf ihren Feldern dem Landschaftspflegeverband
melden. Die Fläche wird daraufhin besichtigt
und mögliche Schutzmaßnahmen besprochen.
Geht der Landwirt auf bestimmte Auflagen ein –
beispielsweise reduzierte Bewirtschaftung der
Fläche mit dem Hamsterbau und ein später
Stoppelumbruch – erhält er dafür
eine Entschädigung.
Naturschutz unvereinbar
mit Gemeinwohl?
Den Mannheimer Feldhamstern
kommt ein solches Schutzprogramm zusammen mit
den Landwirten bislang nicht zugute. Im Gegenteil,
zunächst müssen die Tiere noch die Grabungsarbeiten
des Kampfmittelräumdienstes mit seinen schweren
Fahrzeugen über sich ergehen lassen, wie
einige der rund 50 Tagungsbesucher in der Abschlussdiskussion
verlauten ließen. In einer Tiefe von bis
zu 2,50 Metern wird nach Blindgängern aus
dem 2. Weltkrieg gesucht und dabei riesige Erdberge
aufgeschüttet. Regierungspräsidium-Vertreter
Hoffmann musste sich die Kritik gefallen lassen,
dass seine Behörde nichts über diese
Aktion gewusst hatte.
Als widersinnig empfanden
die Diskutierenden außerdem die Tatsache,
dass eine Naturschutzbehörde Gründe
für eine Befreiungslage und nicht für
den Artenschutz suchen muss. Wie Thomas Hoffmann
bestätigte, lauten die Gesetze so, dass Naturschutz
gegen das Gemeinwohl abgewogen werden muss. Dabei
ist „Gemeinwohl“ ein sehr verschwommener
Rechtsbegriff. Es geht dabei vorrangig um öffentliche,
aber auch um wirtschaftliche Interessen. Die Obere
Naturschutzbehörde in Karlsruhe kann dabei
nur die Plausibilität des Mannheimer Bebauungsplans
prüfen. Der Naturschutz bleibt in der überwiegenden
Mehrheit der Fälle auf der Strecke. Nur 3-5
Prozent der Bauanträge lehnt das Regierungspräsidium
aus Naturschutzgründen ab.
Der Naturschutztag wurde
mit der Ausstellung "Glanzlichter der Natur"
begleitet, die vom 12. bis 23.Mai 2003 in der
Stadtbücherei zu sehen war.
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