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Natur-Chinesisch
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Manchmal lassen sich Fachwörter
nicht vermeiden. Hier finden Sie eine Erläuterung.
Weitere Fachbegriffe zum Umwelt- und Naturschutz
finden Sie im Umweltlexikon. |
Auen-Landschaft |
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Typische Landschaft entlang
von Bächen und Flüssen. Die Pflanzen
und Tiere der Auen sind an die Bedingungen stark
wechselnden Wasserstandes gewöhnt. Die Bäume
(z.B. Weiden und Pappeln, Erlen und Eschen) vertragen
auch längere Überflutungen. Die sehr
vielfältige Vegetation ist der Lebensraum
und das Winterquartier für viele Tiere. Die
noch vorhandenen Reste der Auen sind besonders
schützenswert: Reißinsel,
Ballauf-Wilhelmswörth,
Wörthel, Unterer
Neckar, Kopflache,
Bei der Silberpappel,
Backofen-Riedwiesen.
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Sanddünen
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Am Ende der letzten Eiszeit
von etwa 10.000 Jahren entstanden Sanddünen.
Heute sind die Flächen zumeist bewaldet und
bieten interessante Lebensräume für
Tiere und Pflanzen. Auf offenen Dünen herrschen
extreme Lebensbedingungen: Nährstoffarme,
schnell austrocknende Böden, die sich im
Sommer sehr stark aufheizen. Hier kommen noch
die seltenen Sandrasen vor, die von Spezialisten
wie dem Silbergras oder der Scharfe Mauerpfeffer
locker besiedelt werden. Diese Pflanzen sind an
die extremen Temperaturschwankungen gewöhnt.
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FFH
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Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(FFH-Richtlinie) der Europäischen Union soll
der Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere
dienen. Dazu weisen die Länder sog. FFH-Gebiete
aus, für die besondere Vorschriften zum Naturschutz
gelten.
In Mannheim wurden folgende Gebiete gemeldet:
Reißinsel,
Bei der Silberpappel,
Viehwäldchen,
Riedwiesen,
Naturschutzgebiet
Dossenwald, Wörthel/Mannheimer
Neckaraue, Die Bell.
Weiter gemeldet sind die Gebiete: Waldpark,
Dossenwald,
Teile des Käfertaler
Waldes, Teile von Ballauf-Wilhelmswörth,
Kopflache, Weidenschlägel.
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Landschaftsschutzgebiet (LSG) |
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Landschaftsraum, der zur
Sicherung des Naturhaushaltes, der Erholung oder
der Artenvielfalt gegen schädliche Eingriffe
geschützt werden soll. Dies schließt
z.B. eine Bebauung weitgehend aus. Die konventionelle
Landwirtschaft ist hier zugelassen. 24,9 Prozent
der Mannheimer Stadtfläche sind als LSG ausgewiesen.
Eine Übersicht der LSG finden Sie hier.
Weitere Infos zu den LSG erhalten Sie von der
Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Mannheim,
Tel. 06 21/293-74 36.
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Naturschutzgebiet
(NSG) |
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Hierbei handelt es sich
um naturnahe Gebiete, die zum Schutz von Pflanzen
und Tieren sowie deren Lebensräumen bestimmt
sind. Die Nutzung und Betretung soll so weit eingeschränkt
sein, dass keine Zerstörung oder Veränderung
des Gebietes erfolgt. 4,8 Prozent der Mannheimer
Stadtfläche sind als NSG ausgewiesen. Eine
Übersicht der NSG finden Sie hier.
Weitere Infos zu den NSG erhalten Sie vom Regierungspräsidium
Karlsruhe, Referat 56, Schlossplatz 1-3, 76131
Karlsruhe. |
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