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Home / Natur in Mannheim / Natur-Chinesisch

Natur-Chinesisch

 

 

 

 

Manchmal lassen sich Fachwörter nicht vermeiden. Hier finden Sie eine Erläuterung. Weitere Fachbegriffe zum Umwelt- und Naturschutz finden Sie im Umweltlexikon.

Auen-Landschaft

 

Typische Landschaft entlang von Bächen und Flüssen. Die Pflanzen und Tiere der Auen sind an die Bedingungen stark wechselnden Wasserstandes gewöhnt. Die Bäume (z.B. Weiden und Pappeln, Erlen und Eschen) vertragen auch längere Überflutungen. Die sehr vielfältige Vegetation ist der Lebensraum und das Winterquartier für viele Tiere. Die noch vorhandenen Reste der Auen sind besonders schützenswert: Reißinsel, Ballauf-Wilhelmswörth, Wörthel, Unterer Neckar, Kopflache, Bei der Silberpappel, Backofen-Riedwiesen.

 

Sanddünen

 

 

Am Ende der letzten Eiszeit von etwa 10.000 Jahren entstanden Sanddünen. Heute sind die Flächen zumeist bewaldet und bieten interessante Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Auf offenen Dünen herrschen extreme Lebensbedingungen: Nährstoffarme, schnell austrocknende Böden, die sich im Sommer sehr stark aufheizen. Hier kommen noch die seltenen Sandrasen vor, die von Spezialisten wie dem Silbergras oder der Scharfe Mauerpfeffer locker besiedelt werden. Diese Pflanzen sind an die extremen Temperaturschwankungen gewöhnt.

 

FFH

 

 

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union soll der Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere dienen. Dazu weisen die Länder sog. FFH-Gebiete aus, für die besondere Vorschriften zum Naturschutz gelten.

In Mannheim wurden folgende Gebiete gemeldet: Reißinsel, Bei der Silberpappel, Viehwäldchen, Riedwiesen, Naturschutzgebiet Dossenwald, Wörthel/Mannheimer Neckaraue, Die Bell.

Weiter gemeldet sind die Gebiete: Waldpark, Dossenwald, Teile des Käfertaler Waldes, Teile von Ballauf-Wilhelmswörth, Kopflache, Weidenschlägel.

 

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

 

Landschaftsraum, der zur Sicherung des Naturhaushaltes, der Erholung oder der Artenvielfalt gegen schädliche Eingriffe geschützt werden soll. Dies schließt z.B. eine Bebauung weitgehend aus. Die konventionelle Landwirtschaft ist hier zugelassen. 24,9 Prozent der Mannheimer Stadtfläche sind als LSG ausgewiesen. Eine Übersicht der LSG finden Sie hier.
Weitere Infos zu den LSG erhalten Sie von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Mannheim, Tel. 06 21/293-74 36.

 

Naturschutzgebiet (NSG)

 

Hierbei handelt es sich um naturnahe Gebiete, die zum Schutz von Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensräumen bestimmt sind. Die Nutzung und Betretung soll so weit eingeschränkt sein, dass keine Zerstörung oder Veränderung des Gebietes erfolgt. 4,8 Prozent der Mannheimer Stadtfläche sind als NSG ausgewiesen. Eine Übersicht der NSG finden Sie hier. Weitere Infos zu den NSG erhalten Sie vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe.

 

 

 

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