Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)
Am 1. Februar 2002 trat die
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und löste
die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung
(WSVO) ab. Die EnEV wurde zuletzt im Jahre 2009
geändert und soll 2012 weiter verschärft
werden. Die EnEV stellt zeitgemäße
Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
und an die Versorgungstechnik von Gebäuden.
Wesentliches Ziel der Verordnung ist es, die Energieeinsparpotentiale
im Altbau stärker als bisher auszuschöpfen
und die energetische Qualität von Neubauten
zu verbessern. Es gilt, so die klimaschädlichen
CO2-Emissionen weiter zu verringern, die beispielsweise
entstehen, wenn teure Heizenergie das schlecht
gedämmte Haus ungewollt verlässt. Die
wichtigsten Anforderungen im Überblick:
Neubau
Im Neubaubereich werden Anforderungen
sowohl an die Bauausführung, die Luftdichtheit,
den Wärmeschutz und an die Effizienz der
Anlagen, die für Heizung, den Einsatz Erneuerbarer
Energie, Warmwasser und Lüftung eingesetzt
werden, gestellt.
Sanierung
• Anlagen - ebenso
wie Bauteile - dürfen nicht so verändert
werden, dass sich die energetische Bilanz bzw.
Qualität des Gebäudes verschlechtert.
• Wenn mindestens 10 % eines Bauteils (z.B.
Fenster, Fassade, Dach) saniert werden, sind in
der Regel bestimmte Mindeststandards an die Dämmung
einzuhalten.
• Wenn der Außenputz erneuert wird
und das alte Mauerwerk einen gewissen Dämmwert
unterschreitet, muss ebenfalls gedämmt werden.
Das ist bei fast allen Häusern der Fall,
die bis Anfang der 80er Jahre gebaut wurden.
• Bei Erweiterung von beheiztem Raum um
mehr als 30 Kubikmeter (z.B. beim Dachgeschossausbau)
sind für den neuen Raum die Anforderungen
der EnEV an Neubauten einzuhalten.
Übersicht der Deutschen
Energieagentur zur EnEV
2009.
Weitere Tipps zum Energiesparen
gibt die "Mannheimer
ÖkoBaufibel".
Dipl.Ing. Oliver Decken
15.6.2009 |